SPD-Kreisverband Tuttlingen

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Grundsteuer ab 01.01.2025

Veröffentlicht am 24.09.2024 in Kommunalpolitik

Grundsteuererhebung ab 2025 in Spaichingen

 

Ab dem Jahr 2025 gibt es in Deutschland eine Neuberechnung der Grundsteuer. Ausgang ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Während bei der Gesetzesreform die meisten Bundesländern bei der Berechnung des Steueraufkommens auf die Bewertung von Grund und Boden sowie der darauf befindlichen Gebäude setzen, sieht es so genannte ‚modifizierte Bodenwertmodell‘ der grün-schwarzen Landesregierung eine Berechnung lediglich nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vor.

 

Das Bundesfinanzministerium hatte einen Vorschlag für ein vereinfachtes Verfahren gültig in allen Ländern gemacht, dem aber Baden-Württemberg (Grüne / CDU) nicht folgten.

 

Die Landesregierung hat den Kommunen Vorgaben gemacht. Unter dem Strich sollen sie die gleichen Einnahmen erzielen, wie vor der Reform.

In Baden-Württemberg wird es zur Entlastung von Unternehmen mit großflächigen Grundstücken führen. Die Mindereinnahmen sind auszugleichen.

 

Das wird die Eigentümer der im ländlichen Raum typischen Einfamilienhäuser (ältere Baugebiete) treffen. Sie müssen mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Das gilt insbesondere für Eigentümer großer Grundstücke.

 

Die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg ist komplett schiefgelaufen, ungerecht und sozial unausgewogen. Diese führt zu massiven Mehrbelastungen bei den einen (Einfamilienhäuser) - und zu unverständlichen Entlastungen bei anderen (Gewerbeflächen / Villen) .

 

In seiner letzten Sitzung legte der Spaichinger Gemeinderat folgende Hebesätze fest: Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 290 v.H. und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H..

Neu ist zudem die Möglichkeit, eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke zu erheben, um Eigentümer dazu zu bringen, eine Wohnbebauung umzusetzen. Mit diesem Thema will sich der Gemeinderat im nächsten Jahr befassen.

 

Die SPD ist davon überzeugt, dass das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg nicht verfassungskonform sein kann, weil es hier keine Rolle spiele, welches Gebäude auf dem Grundstück stehe. Deshalb sind wir sicher, „dass die Grundsteuer in Baden-Württemberg vor Gericht keinen Bestand haben wird“. Deshalb stimmte auch die SPD im Baden-Württembergischen Landtag dem Änderungsgesetz nicht zu.

 

Walter Thesz

SPD Gemeinderat der Stadt Spaichingen

 

 

 

 

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