SPD-Kreisverband Tuttlingen

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SPD: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Tuttlingen profitieren vom Mindestlohn

Veröffentlicht am 28.12.2014 in Partei

Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte Deutschland. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Tuttlingen profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt Kreisvorsitzender Marcus Kiekbusch. „Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.“

Bereits seit 2013 regelt das von der grün-roten Landesregierung eingeführte Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich mit.  „Wir freuen uns, dass dieser gesetzliche Anspruch jetzt für alle volljährigen Arbeitnehmer und alle Branchen im Land gilt“, so  der Kreisvorsitzende.
 
Bei Zeitungszustellern, und dort wo es Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen auch sie 8,50 Euro. „Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erklärt  Kiekbusch.
 
Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Dafür werden über 1.600 Stellen neu geschaffen. Klar ist, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar. 
 

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