SPD-Kreisverband Tuttlingen

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Im Quadrat 03/2022

Mobilitätskonzept 2035 - endlich verabschiedet!

Im Quadrat 02/2022

Der Ukraine Krieg und Auswirkungen in der Kommunalpolitik

Im Quadrat 1/2022

Mobilitätskonzept - Theorie und Praxis

Erfolgreicher Haushaltsantrag durch SPD Gemeinderat Walter Thesz - Balkonkraftwerke - Förderung

Für folgenden SPD Antrag wurden, mit 12 Ja-Stimmen des Gemeinderates, die entsprechenden Mittel in den städtischen Haushalt 2022 aufgenommen

 

 

Antrag auf Förderung von Solar-Anlagen (Balkonkraftwerke) für Mieter und Eigentümer von Wohngebäuden.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat

 

Eine Reihe von Kommunen haben eigene Förderprogramme oder Vergünstigungsmöglichkeiten geschaffen mit denen Bürger und Bürgerinnen ihren eigenen Strom aus der Sonnenenergie erzeugen können, und somit an der Energiewende unmittelbar teilhaben. Deshalb stelle ich folgenden

Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Spaichingen beschließt zur Förderung sogenannter Balkonkraftwerke Antragsteller*innen aus Spaichingen eine einmalige finanzielle Förderung von 100 Euro (300 Watt) und 200 Euro (600 Watt) pro Anlage auf Antrag zu gewähren. Die Vorschriften der DIN 0100-551 ist einzuhalten.

Die Förderung wird auf ein Jahr befristet und auf max. 50 Anlagen beschränkt („Windhundeverfahren“).

Die Förderung bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Spaichingen. Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage handeln.

Der bewilligte Förderbetrag wird erst nach erfolgter Installation und Inbetriebnahme (Anschluss) an die häusliche Stromversorgung sowie Vorlage der erforderlichen Nachweise (u.a.Einspeiseerlaubnis) ausgezahlt.

Die Förderung soll ausschließlich Anlagen, die zur Stromerzeugung für Wohngebäude betrieben werden, vorbehalten sein.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Begründung:

Die Stadt Spaichingen unterstützt damit Bürger*innen, die ihren Strombedarf mit erneuerbarer Energie decken möchten und einen eigenen Beitrag zur Energiewende beitragen wollen.

Seit 2019 sind auch in Deutschland sogenannte Mini-Solaranlagen zulässig und dürfen auf Balkonen, Terrassen oder anderen geeigneten Gestellen installiert und an das Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden („Stecker fertig“).

Wir ermöglichen Bürger*innen somit ein aktives Mitwirken an der Energiewende. Die leichte Installation und die Mobilität der Anlage ermöglicht auch einen Umzug bzw. die Mitnahme der Solaranlage, die bis zu 20 Prozent des eigenen Strombedarfs decken kann.

Somit entstehen Förderkosten in Höhe von max. 10.000 € (50 x 200 €), bei gleichzeitigem Entstehen einer 30.000 Watt Anlage (über das Stadtgebiet gesehen).

Die Anschaffungskosten liegen je nach Hersteller und Leistung der Anlage zwischen 700 - 1000 Euro (300-600 Watt Leistung).

 

 

Walter Thesz

SPD Gemeinderat

 

 

 

 

ImQuadrat 6/21

TuWass - altes Haus, herzlichen Glückwunsch!

Haushalt 2022 Stadt Tuttlingen

Stellungnahme der SPD-Fraktion

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Sie sich für die Positionen der Tuttlinger SPD-Fraktion zum Städtischen Haushalt interessieren, wie wird der Haushalt für das kommende Jahr aussehen nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie?, ist eine besorgte Frage, die auch wir hatten. Die Antwort, die die Finanzverwaltung gibt, ist zunächst beruhigend, mittelfristig aber ernüchternd. Die guten Steuereinnahmen der vergangenen Jahre wirken sich fürs kommende Jahr so aus, dass wir keinerlei Mittel mehr aus der Landesfinanzumlage bekommen, bei gleichbleibenden bzw. leicht steigenden Kosten. Trotzdem sieht es für 2022 ordentlich aus.

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